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Zunächst vereinbaren wir telefonisch ein Erstgespräch. Vor Therapiebeginn werden Sprechstunden und Probestunden (probatorische Sitzungen) durchgeführt.
In der probatorischen Phase besprechen wir neben dem Anlass der Therapie ihre Ziele und Erwartungen und erheben eine Anamnese (Krankheitsvorgeschichte). Dabei kommen auch diagnostische Verfahren zur Anwendung.
Parallel zu den probatrischen Sitzungen fordern wir beim zuständigen behandelnden Arzt einen sogenannten Konsiliarbericht an. Darin ergänzt der Arzt Informationen über die körperliche Verfassung. Anschließend wird bei der Krankenkasse, Privatversicherung oder Beihilfestelle die Kostenübernahme der Therapie beantragt.
Die Kosten einer Psychotherapie werden bei entsprechender Indikationsstellung von der gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang, von den Beihilfestellen anteilig, von den Privatkassen je nach Vertragsvereinbarung übernommen.
In unserer Praxis können wir Ihnen folgende Therapieverfahren anbieten:
• tiefenpsychologische Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre
• Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Der obige Ablauf ist beispielhaft und verkürzt dargestellt.